Teilnahmebedingungen

EUROPA-Galerie Saarbrücken Geisterjagd

Vorbemerkungen

Veranstalter der EUROPA-Galerie Saarbrücken Geisterjagd ist die Sierra Germany GmbH (nachfolgend „Veranstalter“, Impressum unter: https://www.europagalerie.de/impressum/ Die Teilnahme an der EUROPA-Galerie Saarbrücken Geisterjagd richtet sich ausschließlich nach den nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

 

I. Allgemeines

  1. Diese Teilnahmebedingungen regeln die EUROPA-Galerie Saarbrücken Geisterjagd des Veranstalters durch die Teilnehmer sowie die Erhebung und Verarbeitung der von den Teilnehmern mitgeteilten personenbezogenen Daten.
  2. Die Teilnahme an der EUROPA-Galerie Saarbrücken Geisterjagd erfolgt durch erfolgt durch das Abholen und Abstempeln der Stempelkarte in den jeweiligen Shops.
  3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person zu machen. Für die Richtigkeit der Angabe der eigenen Kontaktdaten ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
  4. Teilnahmeberechtigt ist jede Person bis zum 16. Lebensjahr; vorstehend und nachfolgend „Teilnehmer“. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Angestellte, freie Mitarbeiter und Bevollmächtigte des Veranstalters, etwaiger Kooperationspartner und der ansässigen Mieter sowie deren Angehörige. Jeder Teilnehmer darf an der EUROPA-Galerie Saarbrücken Gruseljagd nur einmal teilnehmen.
  5. Ausgeschlossen werden auch Teilnehmer, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder in sonstiger Weise versuchen, die EUROPA-Galerie Saarbrücken Geisterjagd zu manipulieren (z.B. durch Sammel- oder Mehrfachteilnahmen). Ein Manipulationsversuch liegt auch vor, wenn z. B. automatische Skripte, Hackertools, Trojaner oder Viren eingesetzt werden, sowie wenn ein Teilnehmer sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschafft. Der Veranstalter behält sich vor, in diesen Fällen auch nachträglich Teilnehmer auszuschließen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung eines eingereichten Fotos besteht nicht.
  6. Die Teilnahme an der EUROPA-Galerie Saarbrücken Geisterjagd ist ausschließlich im Zeitraum vom 26.10.2023, 09:30 Uhr bis 28.10.2023, 20:00 Uhr und ausschließlich vor Ort in der EUROPA-Galerie Saarbrücken möglich. Die Teilnahme an der EUROPA-Galerie Saarbrücken Geisterjagd ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen.
  7. Eine Teilnahme an der EUROPA-Galerie Saarbrücken Geisterjagd ist nur möglich, wenn diese Teilnahmebedingungen erfüllt werden. Teilnahmeschluss für die EUROPA-Galerie Saarbrücken Geisterjagd ist der 28.10.2023, 20:00 Uhr. Spätere Teilnahmen werden nicht mehr berücksichtigt.
  8. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die von den Teilnehmern bereitgestellten Inhalte (zum Beispiel personenbezogene Daten) auf potenzielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, Beiträge von der Teilnahme auszuschließen und zu löschen, wenn sie die Aufgabe verfehlen oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen.

 

II. Durchführung und Abwicklung

  1. Die Teilnahme an der EUROPA-Galerie Saarbrücken Geisterjagd erfolgt ausschließlich durch folgendes Vorgehen:

Der Teilnehmer meldet sich an der Kundeninfo und holt die zur Geisterjagd dazugehörige Laufkarte ab. Mithilfe der Laufkarte sucht der Teilnehmer die teilnehmenden Shops und sammelt in acht der sechzehn Shops einen Stempel für die Laufkarte. Sobald acht Stempel gesammelt wurden, kann der Teilnehmer durch Vorzeigen der Laufkarte an der Kundeninfo einen Preis abholen.

  1. Unter allen Teilnehmern, die gemäß den Teilnahmebedingungen an der EUROPA-Galerie Saarbrücken Geisterjagd teilgenommen haben, wird folgender Preis verlost:

1x EUROPA-Galerie Geisterjagd Turnbeutel mit Süßigkeiten

Der Gewinn kann durch Vorzeigen der ausgefüllten Laufkarte an der Kundeninfo erhalten werden.

Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht an eine andere Person abgetreten oder übertragen werden. Der Gewinn ist weder auszahlbar noch ergänzbar oder änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Veranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.

 

III. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch der EUROPA-Galerie Saarbrücken Geisterjagd

Der Veranstalter behält sich vor, den Modus der EUROPA-Galerie Saarbrücken Geisterjagd jederzeit und ohne Vorankündigung zu verändern, einzuschränken oder vollständig einzustellen. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, dass nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software sowie Rechtsverletzungen Dritter, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der EUROPA-Galerie Saarbrücken Geisterjagd stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf der EUROPA-Galerie Saarbrücken Geisterjagd. Sofern eine Änderung oder vorzeitige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, kann der Veranstalter von diesem Schadenersatz verlangen. Die EUROPA-Galerie Saarbrücken Geisterjagd kann insbesondere wegen technischen Störungen oder Wartungsarbeiten zeitweise nicht verfügbar sein, ohne dass Teilnehmern hieraus Ansprüche gegen den Veranstalter der EUROPA-Galerie Saarbrücken Geisterjagd erwachsen würden. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern oder zu erweitern. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

IV. Haftung des Veranstalters

Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:

  1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  2. Weiter gilt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der EUROPA-Galerie Saarbrücken Geisterjagd überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.
  4. Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  5. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkungen des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.

 

V. Nutzung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer

Die im Rahmen der Teilnahme bei der EUROPA-Galerie Saarbrücken Geisterjagd angegebenen Daten, werden ausschließlich zur Durchführung und Kommunikation im Rahmen der Aktion genutzt, etwa zur Kontaktierung des Gewinners und Zur-Verfügung-Stellung eines etwaigen Gewinns.

Die Teilnehmerdaten werden ausschließlich vom Veranstalter genutzt. Soweit im Rahmen des Events Dienstleister für den Veranstalter tätig werden, erhalten diese nur Zugriff auf die Teilnehmerdaten, soweit dies für die Durchführung des Events erforderlich ist (vorliegend handelt es sich als Auftragsverarbeiter dabei um die Fa. Moreperform GmbH, Weißenburgstraße 52, 40476 Düsseldorf, die wie folgt in das Gewinnspiel eingebunden ist: Koordination des Gewinnspiels und Auslosen des Gewinners durch einen Zufallsgenerator); in diesem Fall schließt der Veranstalter mit diesen Dienstleistern eine Vereinbarung zum Schutz der personenbezogenen Daten ab.

Nach Abschluss der Veranstaltung werden die Teilnehmerdaten noch für einen Zeitraum von 2 (zwei) Monaten ab Entgegennahme des Preises durch den Gewinner aufbewahrt, soweit der Teilnehmer keine frühere Löschung der Daten verlangt. Verlangt der Teilnehmer die Löschung der Daten vor Auslosung und Vergabe des Gewinns, wird er von der Teilnahme ausgeschlossen, da keine Kontaktmöglichkeit im Falle eines Gewinns mehr besteht. Die vorübergehende Speicherung dient für eine Prüfung von etwaigen Anfragen und Beschwerden. Anschließend werden alle Teilnehmerdaten gelöscht.

 

VI. Schlussbestimmungen

  1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts (CISG).
  3. Sollten einzelne dieser Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  4. Mit der Teilnahme an der EUROPA-Galerie Saarbrücken Geisterjagd akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

[Düsseldorf, 26.09.2023]